Neue Coronabestimmungen

Liebe Turnerinnen und Turner,

Verschärfung der Maßnahmenverordnung 2G
Sportstätten, wie Turnhallen dürfen zur Sportausübung nur noch mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden.
Tests gelten nicht mehr als Nachweis.
Ab 8. November gilt daher für ALLE schulfremden Personen zum Eintritt in die Turnhalle ein 2G Nachweis.
Ausgenommen sind nur Kinder unter 12 Jahren.
Gilt somit für den gesamten Vorstand, Vorturner und Mitglieder.

Bitte um strikte Einhaltung der Vorschriften.

Danke für Eure Mithilfe und Verständnis.

Wolfgang Rölz
Obmann